Seit der Wende sind ca. 800.000 Menschen aus Ostdeutschland abgewandert. Neben den alten Bundesländern war auch das Ausland für viele Arbeitssuchende eine Lebensoption. Zu den beliebtesten Auswanderungs- und Pendlerländern zählen dabei die Schweiz und Österreich. Aber auch andere EU-Staaten wie Norwegen, Italien, Spanien, Tschechien, Niederlande wurden für den ein oder anderen „Elbe-Elsteraner“ zur 2. Heimat. Rückkehr- und Zuzugswillige aus Drittländern wie USA, Chile und Kanada runden unser internationales Beratungsprofil ab.
Seit Gründung unser Willkommensagentur in 2012 beraten wir jährlich um die 100 RückkehrerInnen, ZuzüglerInnen und Pendler. Aus unserem Beratungspool sind meist ca. 10 Prozent der Interessierten aus dem Ausland zurückgekehrt oder nach Elbe-Elster zugezogen bzw. gerade noch im Beratungsmodus. Von der Klavierlehrerin aus Zypern über die Rentnerin aus Paris bis hin zum erfolgreichen Manager aus Kanada – alle sehnten sich mit der Familiengründung oder altersbedingten Umständen nach ihren Familien und Freunden in Deutschland.
Wir haben für Euch mit einigen Experten zu den wichtigsten Beratungsthemen gesprochen und eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Krankenkasse
Expertengespräch mit Frau Annett Koßmann (Leiterin Service Zentrum Finsterwalde) von der DAK Gesundheit
Deutschland gehört generell zu einer der best-versorgtesten Krankenkassenländer der Welt. Jeder kann sich nach Beruf und Zielgruppenangebot eine Krankenkasse frei wählen. Der Beitragssatz schwankte in den letzten Jahrzehnten meist zwischen 14 -16 %. Selbstständige und Freiberufliche versichern sich meist privat. Zu den größten gesetzlichen Krankenkassen zählen die AOK, Barmer, IKK, TKK und eben auch die DAK-Gesundheit. Eine Familienkasse u.a. mit regionalem Sitz in Finsterwalde, Senftenberg, Cottbus und Lübben. Frau Annett Koßmann begrüßte uns herzlich in der Filiale in Finsterwalde. Auch sie verspürt einen kleinen Rück- und Zuzugstrend ins ländliche Elbe-Elster. „Was Pflegedienste und Taxitransporte betrifft, sind die Kapazitäten auf dem Land etwas besser als in den Großstädten.“, erzählt uns die Leiterin des Service Zentrum Finsterwalde. Innerhalb der EU ist ein Krankenkassen-Wechsel gar kein Problem. Allerdings ist ein Wechsel nach 55 Jahren oder als Rentner nur bedingt nach einer umfassenden Einzelfall-Prüfung möglich. Grundsätzlich sind ca. 95 % der Leistungen bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt gelegentlich bei der Zahnreinigung oder auch Osteopathie. Die DAK bietet zusätzlich ein MAMA-Budget von 500 Euro bei Schwangerschaft an. Für Rückkehrer und Zuzügler empfiehlt die Expertin sich eine VOR-ORT-Kasse mit Standort-Filiale als Gesundheitspartner auszuwählen. Man hat immer einen Ansprechpartner vor Ort und hängt nicht in lange in einer Service-Hotline fest. Besonders macht sich das bei umfangreichen, sehr speziellen und zum Teil schnell zu bearbeitenden Sachverhalten wie die Einreichung von Schwangerschafts-Rechnungen, Ratschlägen bei der Arztwahl, Arbeitsunfähigkeit, Kurbeantragung oder künstlichen Befruchtung, bemerkbar. „Die Sandwichgeneration hat heutzutage neben den eigenen Kindern auch Eltern oder Großeltern zu pflegen, da ist man über jede Hilfe dankbar.“, betont Koßmann.
Bank & Finanzen
Expertengespräch mit Frau Diana Bartsch (Sparkassenfachwirtin) von Sparkasse Elbe-Elster
Das weltweite Online-Banksystem macht auf dem ersten Blick kaum Änderungen bei der Rückkehr bzw. dem Zuzug nötig. Aber im Zuge einer Kreditaufnahme für Haus & Co stehen meist doch Überlegungen zum Bankwechsel an. “Wir bieten als Vor-Ort-Bank mit 20 Geschäftsstellen im Landkreis Elbe-Elster eine individuelle Betreuung und Beratung in allen Lebenslagen an.”, erklärt Diana Bartsch von der Sparkasse Elbe-Elster. Bei einem Kreditwechsel wird die Kreditwürdigkeit überprüft, um die Umschichtung zur lokalen Bank zu veranlassen. Ob Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit, eine Erstberatung bei einer lokalen Bankfiliale ist immer empfehlenswert.
Rentenbeiträge & Rente
Expertengespräch mit Denis Mcgee von der Deutschen Rentenversicherung Berlin/ Brandenburg
Viele Rückkehrer und Zugezogene haben jahrelang im Ausland gearbeitet. Wie werden diese Jahre in Deutschland als Rentenbeiträge angerechnet?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt davon ab, in welchem Land gearbeitet wurde. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gilt das Europäische Gemeinschaftsrecht. Außerdem hat Deutschland mit vielen Staaten so genannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Alle anderen Staaten bezeichnet man als vertragloses Ausland.
Für einen Anspruch auf eine deutsche Rente zählen auch bestimmte Zeiten mit, die im Ausland angesammelt wurden. Um die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch zu prüfen, werden die deutschen und die ausländischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn es Länder sind, in denen Europarecht gilt oder ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Umgekehrt berücksichtigen auch Mitgliedsstaaten und Abkommensstaaten die deutschen Zeiten beim Prüfen Ihres Rentenanspruchs im jeweiligen Land.
Versicherungszeiten aus dem In- und Ausland können nur nach einem Recht zusammengerechnet werden. So können die Zeiten entweder nach Europarecht oder über ein Sozialversicherungsabkommen addiert werden, aber nicht über beide.
Beispiel: Haben Sie in Deutschland, Frankreich, Irland und Kanada gearbeitet, können deutsche Versicherungszeiten mit französischen und irischen nach dem Europarecht oder deutsche mit kanadischen Versicherungszeiten nach dem deutsch-kanadischen Abkommen zusammengerechnet werden. Eine Zusammenrechnung aller zurückgelegten Zeiten (deutsche, französische, irische und kanadische) ist nicht möglich. Allerdings wird derzeit aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts geprüft, ob eine Zusammenrechnung möglich ist.
Ausnahmen bestehen bei neuen Abkommen, die ein Zusammenrechnen aller Zeiten ermöglichen. Ein Beispiel dafür ist das deutsch-brasilianische Abkommen.
Wer bei Antragstellung weniger als zwölf „ausländische“ Beitragsmonate hat, erhält trotz Zusammenrechnung der Zeiten keinen Anspruch gegen den jeweiligen Träger. Diese Monate werden an den Träger mit der längsten Versicherungszeit abgegeben.
Ich war im Ausland arbeitslos oder in Elternzeit und komme nach Deutschland zurück. Sollte ich mich bei Ihnen melden oder geht das automatisch mit dem Bezug von Sozialleistungen bzw. einer neuen Arbeitsaufnahme?
Sofern Sozialleistungen bezogen werden sollten Sie sich mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen kommt es darauf an, ob Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer haben. Der Sozialversicherungsausweis wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt. Wer bereits in Deutschland gearbeitet und einen Sozialversicherungsausweis hat, braucht sich nicht bei uns zu melden. Die Sozialbeiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt. Bei Namensänderungen oder bei Verlust, können Sie bei uns oder bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausweis beantragen.
Was muss man beachten, wenn man als Rentner bzw. Rentnerin nach Deutschland zurückkehrt? Zahlt das EU-Land oder Drittland weiter oder wechselt man zur Deutschen Rentenversicherung?
Grundsätzlich ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten die Rente weiterhin über den Träger aus dem EU-Mitgliedsstaat oder Drittland. Aber auch hier kommt es darauf an, was über das europäische Recht, bzw. ein Sozialversicherungsabkommen geregelt ist. Selbstverständlich müssen Sie darauf achten, dass Sie dem zuständigen Versicherungsträger Ihren Umzug und ggf. Ihre neue Kontoverbindung mitteilen. Es ist immer ratsam, sich im Vorfeld eines Umzugs beim Versicherungsträger beraten zu lassen.
Wo kann man sich bei speziellen Anfragen hinwenden?
Erster Anlaufpunkt ist unsere Internetseite. Dort finden sich viele Informationen und auch eine Übersicht der Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherungsträger zum Ausland.
Rat und Hilfe erhalten Sie darüber hinaus in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen und bei der Versicherung des Landes, in dem Sie einen Anspruch haben.
Übrigens: mit vielen Versicherungsträgern aus anderen Staaten finden regelmäßig internationale Beratungstage statt.
Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/BeratertageSuche/DRV/Beratertagesuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=0
Arbeitslosengeld
Expertengespräch mit Benita Bolze (Agentur für Arbeit, Rückkehrer-Team)
Welche Unterschiede gibt es bei der Beantragung zwischen der Rückkehr aus EU und Drittländern?
Aufgrund von Vorschriften des zwischen- und überstaatlichen Rechts gibt es Ausnahmen von den genannten Grundvoraussetzungen. Wenden Sie sich dazu zur individuellen Beratung an Ihre Agentur für Arbeit.
Wo kann ich mich für individuelle Anfragen hinwenden?
Nähere Auskünfte zu konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Sonderregelungen erteilt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit. Die aktuellen Adressen der ausländischen Versicherungsträger finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809890068
Dort erfahren Sie unter dem Begriff:
„Adressverzeichnis ausländischer Dienststellen (PD U1, E 301)“, welche Unterlagen die ausländischen Versicherungsträger zur Ausstellung der Bescheinigung PD U1 benötigen.
Autoüberführung & Autoummeldung
Expertengespräch mit dem Team der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreis Elbe-Elster
Ein Auto oder ein anderes Fahrzeug ist bei Zuzug oder Rückkehr ins ländliche Elbe-Elster inzwischen für den Alltag unverzichtbar. Viele Großstädter kaufen sich erst in der Region ein Fahrzeug. Andere von Euch möchten ihr geliebtes Auto gerne vom Ausland in die Heimat überführen.
Für eine Kfz-Zulassung im Landkreis Elbe-Elster stehen Euch die Unterscheidungskennzeichen EE (Elbe-Elster), LIB (Bad Liebenwerda) und FI (Finsterwalde) zur Auswahl.
Seit wann gibt es die Internetbasierte KfZ-Zulassung für Elbe-Elster?
Die Internetbasierte KFZ-Zulassung wird im Landkreis Elbe-Elster seit dem 04.05.2018 angeboten und konnte hier für die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und die Wiederzulassung des eigenen Fahrzeuges genutzt werden. Seit dem 08.01.2020 ist dieses Angebot erheblich erweitert worden, da jetzt auch Umschreibungen sowie Wiederzulassungen mit und ohne Halterwechsel sowie Adressänderungen innerhalb des Zulassungsbezirkes möglich sind. Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich durch Firmen und Institutionen konnte leider noch nicht umgesetzt werden.
Muss man zur Um- und Anmeldung eine Wohnadresse in Deutschland haben?
Für die Zulassung bzw. Umschreibung eines Fahrzeuges ist ein Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle erforderlich, der durch Vorlage der aktualisierten Ausweispapiere oder dem Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung erfolgt.
Kann man z.B. ein Kennzeichen mit CH behalten, auch wenn man im Landkreis Elbe-Elster lebt?
Ist in Deutschland ein fester Wohnsitz begründet, besteht für Fahrzeuge die bereits in einem anderen Staat registriert sind, eine Verpflichtung zur unverzüglichen Umschreibung.
Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
• Zulassungsbescheinigung Teil I und sofern ausgestellt Teil II oder die hier zum Fahrzeug ausgestellten ausländische Zulassungsdokumente im Original
• Aktualisierter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) der Kfz- Haftpflichtversicherung
• Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)
• SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Die Zulassungsstelle hat die ausländischen Zulassungsdokumente und ggf. vorhandene Kennzeichen einzuziehen und für mindestens 6 Monate aufzubewahren.
Gibt es Automarken, die hier nicht zugelassen werden? USA oder so? Wie funktioniert dann eine mögliche Überführung?
Besteht für ein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung und war dieses bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Hauptuntersuchung/ TÜV) durchzuführen und nachzuweisen. Ob eine Typgenehmigung vorliegt oder nicht ist bei den EU- einheitlichen Fahrzeugdokumenten an den Eintragungen im Feld Buchstabe „K“ und in Feld „6“ zu erkennen, in der Regel ist hier zum Fahrzeug auch eine EG- Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein Certificate of Conformity (COC) ausgestellt.
Liegt keine EG-Typgenehmigung vor und sind aus den vorhandenen ausländischen Dokumenten nicht alle erforderlichen technischen Angaben ersichtlich, ist hier ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Häufig ist dies bei eingeführten Fahrzeugen aus Canada oder den USA erforderlich, die teilweise durch Umbaumaßnahmen an die Bau- und Betriebs-vorschriften der Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung (StVZO) angepasst werden müssen oder hierzu Ausnahmegenehmigungen benötigen. Genaue Auskünfte erhält man hier bei den technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder in spezialisierten Werkstätten.
Für die Überführung von Fahrzeugen bestehen keine einheitlichen Bestimmungen, hier sind die im Herkunfts- bzw. Bestimmungsland geltenden Vorschriften zu beachten, insbesondere ist für Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Nachweis zur Abgabenrechtlichen Behandlung durch die Finanz – bzw. Zollbehörde erforderlich.
Wie Ihr ein Auto ummeldet erfahrt Ihr hier:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Video/Download/so-geht-ikfz-umschreiben.mp4?__blob=publicationFile
Bei individuellen Anfragen empfehlen wir die Webseite:
https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/ee-elbe-elster/
Interview mit Familie Wegner aus Herzberg/ Elster, welche 2018 von Österreich in den Landkreis Elbe-Elster gezogen sind
Susanne Wegner: Stadtmarketing Herzberg, derzeit in Elternzeit, Rückkehrerin
Markus Wegner: Firmeninhaber hafenjunge, LUG2 Betreiber, Zugezogener
Wann und warum hast du Dich damals für ein Leben im Ausland entschieden?
Susanne: (Rückkehrerin) Nach dem Abitur wollte ich erst einmal möglichst weit weg von zu Hause. Nicht, weil es daheim nicht schön war, sondern weil mir meine Eltern immer geraten haben, raus in die Welt zugehen und Erfahrungen zu sammeln. Dass es dann Dänemark geworden ist, war eher ein Zufall. Ich hatte mich recht spontan für den Studiengang „Interkulturelle Kommunikation“ an der Uni Flensburg beworben. Dass der Bachelor komplett an der Partneruni in Dänemark stattfindet, hatte ich irgendwie überlesen und so fand ich mich ein paar Wochen nach der Aufnahme an der süddänischen Ostseeküste wieder. Nach dem Studium mit Aufenthalt in Portugal bin ich dann für ein weiteres Studium nach Österreich gezogen. Was nur für die Dauer des Studiums geplant war, wurde dann doch für 13 Jahre so etwas wie die zweite Heimat.
Wie hast du dich eingelebt und wie oft warst du zu Besuch in Deutschland?
Susanne: (Rückkehrerin) In Dänemark habe ich mich schnell eingelebt. Geholfen hat da wahrscheinlich der Schnaps, den wir gleich am ersten Tag in der Carlsberg Aula (ja, die Uni wurde von einer Biermarke gesponsert) bekommen haben. Auch in Österreich hat das studentische Umfeld geholfen ersten Anschluss zu finden. Man muss sich als Deutsche in Wien halt gefallen lassen, dass man auch nach Jahren noch lustige österreichische Wörter wie „Oachkatzlschwoaf“ sagen und über Piefkewitze lachen muss. Im Schnitt war ich im Jahr dreimal Zuhause: Weihnachten, Ostern und Geburtstag.
Wie kam es zur Rückkehr/ zum Zuzug?
Markus: (Zuzügler) Schon vor der Geburt von Hilda, haben Susi und ich nach Häusern im Umland von Wien gesucht, weil wir ins Grüne wollten. Die Suche hat sich dann bis nach Flensburg an die dänische Grenze ausgedehnt. Bei Besuchen in Herzberg habe ich die Region lieben gelernt und irgendwann habe ich dann Susi gefragt:„Warum eigentlich nicht Herzberg?“ Die Geburt von Hilda und die Nähe der Großeltern in Herzberg hat uns dann noch bei der Entscheidung bestärkt.
Susanne: (Rückkehrerin) Es war auch gar nicht wirklich ein fixer Plan, sondern es haben sich dann einfach ein paar Dinge ergeben, die die Entscheidung beschleunigt haben. Ende 2017 zeichneten sich Jobmöglichkeiten ab, wir bekamen die Möglichkeit ein tolles Häuschen mit Garten zu mieten und wir trafen interessante Leute, die uns bestärkten in die Region zurückzukehren. Erster Anlaufpunkt waren die Rückkehrertage, bei denen wir die Initiative Comeback Elbe-Elster kennenlernten.
Welche Herausforderungen musstet ihr meistern?
Susanne: (Rückkehrerin) Für mich war die Herausforderung die Rückkehr nicht als Rückschritt zu sehen, sondern als neuen Lebensabschnitt.
Markus: (Zuzügler) Kann man kurz zusammenfassen: Haus, Job, Kita.
Markus, du bist auch mit deiner Firma umgezogen. Eine noch größere Herausforderung, wie sich im Nachhinein herausstellte, oder?
Markus: (Zuzügler) Ich muss gestehen, bei mir waren alle ratlos. Ich wollte meine Firma (Einzelunternehmen) von Österreich nach Deutschland mitnehmen und es konnte nicht geklärt werden, wie das steuertechnisch möglich ist. Das Finanzamt in Österreich gab die Auskunft, dass ich nur eine Zweigstelle gründen könnte und im schlimmsten Fall doppelte Steuererklärungen für Österreich und Deutschland machen müsste. Da ich noch viele Kunden Österreich habe, hätte ich deren Dienstleistungen in Österreich abrechnen müssen und für die deutschen Kunden in Deutschland. Letztendlich blieb nur übrig die Firma in Österreich gänzlich aufzulösen und in Deutschland neu zu gründen. Achtung: Falls Eintragungen ins Handelsregister oder Firmenbuch (Österreich) vorhanden sind, diese unbedingt rechtzeitig anpassen bzw. löschen lassen.